Mit der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung RLP gilt für den Gottesdienstbesuch, dass ein Nachweis über eine Genesung von Corona, eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus oder eine negative Testung (qualifizierter Schnelltest nicht älter als 24 Std. – kein Selbsttest) auf das Coronavirus vor dem Betreten des Gottesdienstraumes vorgelegt werden müssen. Dies muss ergänzt werden durch die Vorlage des Personalausweises.
Es ist damit zu rechnen, dass die Vorlage des gelben Impfausweises in Zukunft nicht mehr gilt, um Fälschungen zu vermeiden. Deswegen bringen Sie Ihr Impfzertifikat mit QR-Code mit.
Für Personen, die kein Mobiltelefon nutzen: Apotheken bieten inzwischen als Service an, dass in Scheckkartenformat der QR-Code des Impfzertifikates angefertigt wird und somit immer greifbar sein kann.
Wir müssen die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher dokumentieren und einen Monat lang aufbewahren. Wir können das besser vorbereiten, wenn Sie sich bis donnerstags um 12.00 Uhr im Pfarrbüro anmelden (Di. und Do. von 10.00 bis 12.00 Uhr) telefonisch (60442) oder per Mail (pfarrbuero.limburgerhof@evkirchepfalz.de). Außerhalb dieser Zeiten können Sie sich auch in den Pfarrämtern anmelden. Pfarrer Martin Grimm, Tel. 8313, pfarramt.limburgerhof.1@evkirchepfalz.de oder Pfarrerin Martina Kompa, Tel. 60997, pfarramt.limburgerhof.2@evkirchepfalz.de
Natürlich können Sie unsere Gottesdienste auch spontan besuchen. Es ist hilfreich, wenn Sie dazu einen Zettel vorbereiten und abgeben, auf dem Ihr Vorname, Nachname, Adresse und Telefonnummer steht. Dies ermöglicht eine schnelle und korrekte Registrierung.
Die aktuellen allgemeinen Hygieneregeln sind einzuhalten:
Nutzung von Desinfektionsmitteln, Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder einer Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2 (auch am Platz), keine erkennbaren Erkältungssymptome. Ebenso gilt das Abstandsgebot. In den Gottesdiensten wird nicht gesungen.